Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Geltungsbereich, Vertragspartner
- Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Vertragsschluss, Registrierung
- Nutzungsrechte
- Pflichten des Kunden
- Verfügbarkeit, Wartung, Updates
- Vergütung, Zahlung, Verzug
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Mängelhaftung, Gewährleistung
- Haftung
- Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Datensicherheit
- Geheimhaltung
- Änderungen der AGB
- Höhere Gewalt
- Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen SagaCode – Marcus Fackler, Musterstraße 1, 00000 Musterstadt (nachfolgend „Anbieter") und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde") über die Bereitstellung der Software Linovia – Bus-Dispositions- und Verwaltungssoftware und damit verbundene Leistungen (zusammen „Leistungen").
- Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucherverträge (§ 13 BGB) sind nicht Gegenstand dieser AGB.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
- Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Software „Linovia – Bus-Dispositions- und Verwaltungssoftware" über das Internet (Software-as-a-Service, „SaaS") sowie die Einräumung der zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte für die im Bestellprozess gewählte Anzahl benannter Benutzer.
- Der Anbieter stellt die Software in der jeweils aktuellen Version auf eigenen oder bei einem von ihm beauftragten Auftragsverarbeiter betriebenen Servern bereit. Übergabepunkt der Leistung ist der Routerausgang des Rechenzentrums; für die Internetverbindung des Kunden ist der Kunde verantwortlich.
- Der Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung auf https://linovia.de, dem gewählten Tarif sowie etwaigen individuellen Vereinbarungen. Mündliche Zusagen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie textlich bestätigt werden.
- Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen weiterzuentwickeln und an den Stand der Technik anzupassen. Wesentliche Änderungen am Funktionsumfang werden dem Kunden mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt.
§ 3 Vertragsschluss, Registrierung
- Die Darstellung der Leistungen auf https://linovia.de ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
- Mit Absenden des Registrierungsformulars und Auswahl eines kostenpflichtigen Tarifs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter (z. B. per E-Mail) oder spätestens mit Bereitstellung der Zugangsdaten zustande.
- Der Kunde sichert zu, dass die im Registrierungsprozess gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Änderungen sind dem Anbieter unverzüglich in Textform mitzuteilen.
- Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig. Eine zeitgleiche Mehrfachnutzung eines benannten Benutzerkontos durch verschiedene Personen ist untersagt.
§ 4 Nutzungsrechte
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung der Software im vereinbarten Umfang ein.
- Die Nutzung ist auf die im Tarif vorgesehene Zahl benannter Benutzer (Named User) begrenzt. Bei Überschreitung kann der Anbieter die Nutzung anteilig nachberechnen oder das Nutzungsrecht insoweit verweigern.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu vermieten, zu verleasen, im Rahmen eigener SaaS- oder ASP-Angebote Dritten zugänglich zu machen oder zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), soweit gesetzliche Schranken (z. B. §§ 69d, 69e UrhG) nicht etwas anderes bestimmen.
- Marken-, Urheber- und sonstige Schutzrechtsvermerke des Anbieters dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um eine missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten zu verhindern. Werden Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung bekannt, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
- Der Kunde ist für die in der Software verarbeiteten Inhalte und Daten allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass die Verarbeitung dieser Daten nicht gegen Rechte Dritter, gesetzliche Vorgaben (insbesondere DSGVO/BDSG) oder die guten Sitten verstößt.
- Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig eigene Sicherungen seiner Daten zu erstellen, soweit dies zur Vermeidung weitergehender Schäden zumutbar ist. Die Pflicht des Anbieters zur Datensicherung im Rahmen seines Wartungs- und Sicherheitskonzeptes bleibt unberührt.
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch ihn oder seine Benutzer resultieren, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Updates
- Der Anbieter stellt eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit der Software von 98 % am Übergabepunkt sicher. Nicht in die Berechnung einbezogen werden Zeiten geplanter Wartung sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Fehler des Kunden, Probleme von Vorlieferanten).
- Geplante Wartungsarbeiten werden möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und – soweit zumutbar – mit angemessener Frist angekündigt.
- Der Anbieter ist berechtigt, Updates und neue Versionen einzuspielen, um den Funktionsumfang zu erhalten oder zu erweitern, insbesondere zur Behebung von Sicherheitsproblemen oder zur Anpassung an gesetzliche Anforderungen.
§ 7 Vergütung, Zahlung, Verzug
- Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem im Bestellprozess gewählten Tarif. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Vergütung wird monatlich im Voraus fällig. Die Abrechnung erfolgt automatisch über den vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe). Der Kunde stimmt zu, dass Rechnungen elektronisch (PDF per E-Mail oder im Kundenkonto) bereitgestellt werden.
- Bei Erweiterung der Anzahl der Benutzer oder Wechsel in einen höherwertigen Tarif wird die Differenz zeitanteilig in der Folgeperiode abgerechnet.
- Bleibt eine Zahlung trotz Fälligkeit aus, kann der Anbieter nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung die Bereitstellung der Leistung sperren. Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters bleiben unberührt. Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) geschuldet.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Soweit nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats in Textform gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug ist oder schwerwiegend gegen Pflichten aus diesen AGB verstößt.
- Nach Ende des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden auf Anfrage einmalig einen Export der Kunden-Daten in einem gängigen, strukturierten Format bereit. Spätestens 30 Tage nach Vertragsende werden die Kunden-Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 9 Mängelhaftung, Gewährleistung
- Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen den vereinbarten Leistungen entspricht. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nachvollziehbar zu rügen.
- Bei Mängeln leistet der Anbieter Nacherfüllung durch Behebung des Mangels. Schlägt die Nacherfüllung trotz angemessener Nachfristsetzung fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern. Ein Rücktrittsrecht besteht nur bei nicht nur unerheblicher Beeinträchtigung.
- Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
§ 10 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
- Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwandes, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Datensicherheit
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG.
- Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Auf Verlangen des Kunden stellt der Anbieter den jeweils aktuellen Mustervertrag zur Verfügung.
- Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO, um die Sicherheit der Verarbeitung zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere Verschlüsselung der Übertragung (TLS), Mandantentrennung, regelmäßige Sicherungen sowie ein abgestimmtes Berechtigungskonzept.
- Weitere Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 12 Geheimhaltung
- Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder als solche erkennbaren Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Kenntnis gelangen, geheim zu halten und nur für vertragsgemäße Zwecke zu verwenden.
- Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht für Informationen, die (i) öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden bekannt werden, (ii) nachweislich vor Erhalt rechtmäßig bekannt waren, (iii) von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden oder (iv) auf Grund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
- Die Geheimhaltungspflicht besteht für 24 Monate nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 13 Änderungen der AGB
- Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder neuer organisatorischer Anforderungen, erforderlich ist und den Kunden nicht unbillig benachteiligt.
- Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang in Textform, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
- Bei wesentlichen Änderungen, die das Pflichtengefüge des Vertrags zu Lasten des Kunden verändern würden, kann der Kunde dem Vertrag mit der Maßgabe widersprechen, dass das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich gekündigt wird.
§ 14 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, wenn die Nichterfüllung auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Pandemien, großflächige Strom- oder Telekommunikationsausfälle sowie Streiks, soweit diese unvorhersehbar, unvermeidbar und außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen. Während der Dauer der höheren Gewalt sind die wechselseitigen Pflichten ausgesetzt.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Musterstadt. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
Stand: Mai 2026 · Version 1.0
Diese AGB stehen unter https://linovia.de/agb jederzeit zum Abruf bereit. Auf Wunsch erhalten Sie die jeweils aktuelle Fassung zusätzlich per E-Mail.